20 Jahre Cannabisbeschluss – 20 Jahre Entkriminalisierung?

Wednesday, March 5th, 2014

Am 9. März dieses Jahres jährt sich der berühmt gewordene “Cannabisbeschluss” des Bundesverfassungsgerichtes zum 20. Mal. Aus diesen Anlass informiert das Hanf Museum Berlin in einer Sonderausstellung über die gesellschaftliche sowie juristische Diskussion und den Mythos “ein bisschen Gras ist doch erlaubt”.

Am 9. März 1994 verkündete das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, in der sie die Gültigkeit des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Cannabis bestätigten. Allerdings mussten die Richter zu einem “Trick” greifen, um die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes anzuerkennen. Sie verwiesen auf eine bis dahin kaum genutzte Regelung, den §31a BtMG, die es den Staatsanwaltschaften ermöglicht, Verfahren einzustellen, wenn “kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung” besteht. Gegen das sogenannte “Übermaßverbot” verstößt das BtMG demnach nicht, weil Verfahren “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind” ja sowieso regelmäßig eingestellt werden müssten.

Anders als der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur “nicht geringen Menge” (7,5 Gramm THC) zehn Jahre zuvor hatte es das Bundesverfassungsgericht 1994 jedoch versäumt, zu entscheiden, wie viel Haschisch oder Marihuana denn nun eine “geringe Menge” seien. In den Monaten nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss verwandelte sich die Bundesrepublik daher in einen cannabispolitischen Flickenteppich. “Wenig” waren an der Nordsee 30, in Berlin 15 und in NRW 6 Gramm. Den baden-würtemberger Staatsanwälten gab ihr Dienstherr “bis 3 Konsumeinheiten freie Hand”.

Sonderausstellung 20 Jahre CannabisbeschlussNoch heute, 20 Jahre danach, sorgt die mit dem Haschisch-Urteil geborene “Geringe Menge”, der Krümel Gras, der angeblich legal sei, für Verwirrung. Zwischen Flensburg und Bodensee gelten ganz unterschiedliche Regeln dafür, welche Delikte vom §31a BtMG erfasst werden. Das innerrepublikanische Rechtsgefälle in Sachen Cannabis wird nicht nur von Fachpolitikern mit Bauchschmerzen betrachtet. Warum trotz vermeintlicher “Freigrenzen” jedes Jahr zehntausende Konsumenten Hausdurchsuchungen erdulden, ED-Behandlungen hinter sich bringen und am Ende, obschon der Eigenbedarf erwiesen ist, verurteilt werden, verwirrt Betroffene und Journalisten gleichermaßen.
Das Hanf Museum Berlin will dies mit seiner im März und April präsentierten Sonderausstellung “20 Jahre Cannabisbeschluss” ändern. Den BesucherInnen stehen dafür knapp zwei Dutzend Experten und Betroffene zur Verfügung, die sich auf Bildtafeln zu Wort melden. Das neu gewonnene Wissen kann dann direkt spielerisch überprüft werden.

Sonderausstellung “20 Jahre Cannabisbeschluss” (PDF)
vom 09. März bis 30. April im Hanf Museum Berlin

Lateinamerikanische Ureinwohner, Schamanen und ihre Rituale – 21. Berliner Märchentage im Hanf Museum

Wednesday, October 13th, 2010

Am Samstag, den 06.11., 13.11. und den 20.11. laden wir je um 18.oo Uhr ein, einer urigen Lesung südamerikanischer Mystik und Märchen zu geniessen.

Wir laden zur Lesung über die Ureinwohner, ihre Schamanen und Schamanenpflanzen bei Hanftee und Gebäck herzlichst alle Interessierten ein. Angelika und Locke lesen u. a. ´Der rollende Totenschädel´ und ´Der Raub des Feuers´ mit musikalischer Untermalung.

Samstag 06.11.2010, 13.11.2010 und 20.11.2010, jeweils um 18.oo Uhr im Hanf Museum, Berlin

 

 

Medizinisches Marihuana in Kalifornien

Wednesday, July 28th, 2010
Foto einer Cannabisblüte von Nahem

Foto: Wendy McCormick, wendymccormick.com

Ausstellungseröffnung am 1. August 2010, 16 Uhr im Hanf Museum Berlin: Seit 1996 ist Cannabis in einigen Staaten der USA verschreibungsfähig. In vielen Bundesstaaten stimmte schon damals eine deutliche Mehrheit für die Freigabe zur medizinischen Verwendung. Besonders kalifornische Initiativen spielen im Umgang mit Cannabis eine Vorreiterrolle. Dort entstanden erste Hanfapotheken, sogenannte Dispensaries; dort waren laute Proteste, wenn Bundesbehörden den Apotheken Probleme bereiteten.

Erst mit einem Memorandum im November 2009 verfügte das US-amerikanische Gesundheitsministerium, dass bezüglich der medizinischen Verwendung die staatliche Verfügung (state law) schwerer wiegt als die Bundesgesetzgebung (federal law). Seitdem sind die Dispensaries frei von Repressalien seitens der Drug Enforcement Administration (DEA).

Die Ausstellung stellt den Verlauf der medizinischen Nutzung im amerikanischen Bundesstaat Kalifornien dar. Anhängig ist die Initiative vorgestellt, die Mitte November eine Volksabstimmung zur Entkriminalisierung und Besteuerung von Cannabis in Kalifornien durchführt.

Video von der Ausstellungseröffnung

Wir freuen uns, euch eine kurze Videodokumentation zu der Eröffnung der Ausstellung zu zeigen:
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