9. März 2019: 25 Jahre Cannabis-Beschluss mit Sonderausstellung - Hanf Museum

9. März 2019: 25 Jahre Cannabis-Beschluss mit Sonderausstellung

Veröffentlicht am 13. Februar 2019
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Vor 25 Jahren – am 9. März 1994 – trat eine Entschließung des Bundesverfassungsgerichts in Kraft, die ein Wendepunkt in der hiesigen Cannabispolitik hätte werden können – der Cannabis-Beschluss.

Anfangs noch als “Haschisch-Urteil” bezeichnet, resultierte es vorrangig aus der glänzend formulierten Vorlage des damaligen Vorsitzenden am Lübecker Landgericht Dr. Wolfgang Nešković. Nešković. Darin prangerte er an, dass das Cannabisverbot in mehreren Bereichen gegen die Verfassung verstößt und forderte ein Recht auf Rausch. Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts und die cannabis-politische Entwicklung des letzten viertel Jahrhunderts zeigt das Hanf Museum in einer Sonderausstellung mit dem Titel: “25 Jahre Cannabis-Beschluss”.

Zum 25. Jubiläum dieses historischen Rechtsspruchs präsentiert das Hanf Museums ab dem 9. März 2019 eine Sonderausstellung in seinen Räumlichkeiten im Herzen Berlins. Die Ausstellung befasst sich intensiv mit dem Inhalt, der Bewertung und den Auswirkungen des “Cannabis-Beschlusses” sowie der Definition einer “geringen Menge”.

Auch das Hanf Museum Berlin gibt es schon seit fast 25 Jahren – am 6. Dezember 2019 wird das Museum mit vielen Freunden und Unterstützern seinen 25. Geburtstag feiern. Und ein ganz besonderer Ehrengast hat auch schon fest zugesagt: Wolfgang Nešković.

Ein Kommentar auf “9. März 2019: 25 Jahre Cannabis-Beschluss mit Sonderausstellung”

  1. aXXL sagt:

    Zum beiden 25jährigen Jubiläen vorauseilende Glückwünsche. Also MEHR gewünschtes Glück für die Zukunft.

    Ich würde gerne den Gesamtertrag meines ausgelagerten Hanfanbaus* darauf verwetten, dass es Euch nicht gelingen wird neben der von Wolfgang Nescovic bestätigten Teilnahme auch eine feste Zusage bisheriger Anti-Ikonen der deutschen Drogenpolitik – Mortler, Dyckmans, Bätzing oder Caspers-Merk – zum Feste und zum angeregten Dialog zu bekommen.

    *Selbstredend handelt es sich um sog. “Bogenhanf”

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