Presseerklärung zur Reform des Gesundheitsgesetzes

Hanf Museum Berlin lehnt geplante Einschränkung von kassenfinanzierten Cannabisblüten ab

Mit der geplanten Reform des Gesundheitsgesetzes vollzieht die Bundespolitik eine bedenkliche Kehrtwende zulasten schwerstkranker Menschen. Unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung soll die Erstattung von medizinischen Cannabisblüten und patientenindividuellen Rezepturen durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) de facto massiv eingeschränkt werden. Das Hanf Museum Berlin lehnt diesen Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Form ab, da er medizinisch fragwürdig und in seiner ökonomischen Begründung nicht tragfähig ist.

Mit dem Cannabis als Medizin-Gesetz (CannMedG) wurde 2017 eine entscheidende Versorgungslücke für besonders schutzbedürftige Patientinnen und Patienten geschlossen. Zuvor war eine Cannabis-Therapie nur über ein aufwändiges Ausnahmeerlaubnisverfahren möglich, weshalb die Patientenzahlen in ganz Deutschland im unteren vierstelligen Bereich stagnierten. Nicht selten führte die mangelnde Verfügbarkeit von Blüten zudem zu unnötigem Leiden. Diese Versorgungsengpässe wurden ab 2017 weitgehend behoben, wodurch deutlich mehr Menschen Zugang zu der Therapieform erhielten, die für ihre individuellen Indikationen am besten geeignet ist.

Dass nun eine monatelange Vorab-Therapie mit standardisierten Fertigarzneimitteln wie Mundsprays oder Kapseln vorgeschrieben werden soll, greift massiv in die ärztliche Therapiefreiheit ein. Die zugrundeliegende Annahme, isolierte Industriepräparate seien natürlichen Blüten grundsätzlich gleichwertig, widerspricht der pharmakologischen Praxis. Der selektive Entourage-Effekt – das komplexe Zusammenwirken verschiedener Cannabinoide und Terpene – lässt sich durch Einzelwirkstoffe nicht vollständig abbilden. Zudem ist beispielsweise bei akuten Schmerzspitzen oder plötzlicher Übelkeit die schnelle Wirkstoffaufnahme über die Inhalation zwingend erforderlich; oral verabreichte Medikamente wirken in der Praxis oft zu stark zeitverzögert.

Dass medizinische Notwendigkeiten hier offenbar ignoriert werden, wirft unweigerlich Fragen nach der eigentlichen Motivation des Gesetzes auf. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Neuregelung gezielt die Marktstellung spezifischer Pharmaunternehmen stärken soll. Dass zeitgleich mit diesen regulatorischen Einschränkungen für Naturblüten ein neues Cannabis-Extraktpräparat auf den Markt gedrängt wird, dessen Herstellerkreise in der jüngeren Vergangenheit als namhafte Parteigroßspender in Erscheinung getreten sind, hinterlässt zumindest ein deutliches Geschmäckle.

Auch die angeführte fiskalische Begründung erweist sich bei genauerer Betrachtung der Marktdaten als substanzlos. Die Politik rechtfertigt den Schritt mit anvisierten GKV-Einsparungen in Höhe von 75 bis 100 Millionen Euro pro Jahr für Medizinalcannabis. Jedoch allein für die Gruppe der Schmerzmittel (Analgetika) geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich rund 1,7 Milliarden Euro aus – gut die Hälfte davon (über 800 Millionen Euro) entfällt auf teils hochgradig abhängigkeitsmachende Opioide. Die Cannabis-Therapie macht somit nicht einmal einen Bruchteil des regulären Schmerzmittelbudgets aus.

Zudem verdeutlichen die offiziellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Nebensächlichkeit des Problems: Von den 2025 nach Deutschland importierten 201,1 Tonnen Medizinalcannabis macht der GKV-Anteil lediglich etwa 4 bis 8 Prozent des Gesamtmarktes aus. Über 90 Prozent des medizinischen Cannabis wird demnach von Privatzahlern finanziert, ohne die Solidargemeinschaft auch nur mit einem Cent zu belasten.

Die viel gewichtigere ökonomische Fehlkalkulation liegt jedoch in der völligen Ausblendung gesellschaftlicher Folgekosten. Wenn chronische Schmerz- oder Spastikpatienten durch die Streichung ihrer wirksamsten Medizin wieder schlechter therapiert werden, entstehen unweigerlich weitaus höhere Kosten an anderer Stelle. Häufigere Krankenhausaufenthalte, längere Arbeitsausfälle, ein vorzeitiges Abrutschen in die Erwerbsminderungsrente oder die Abwanderung verzweifelter Patienten in den unregulierten Schwarzmarkt verursachen gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden, die eine theoretische Einsparung von 100 Millionen Euro um ein Vielfaches übersteigen.

Fazit: Die kassenfinanzierte Versorgung mit Cannabisblüten ist kein Kostentreiber, sondern ein streng kontrollierter, relativ kostengünstiger Schutzraum für chronisch kranke Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, ihre Medizin selbst zu tragen. Das neue Gesetz erzeugt an dieser Stelle lediglich menschliches Leid und verlagert Kosten, anstatt sie zu senken. Deswegen fordert das Hanf Museum Berlin die politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, diesen Gesetzesentwurf zu revidieren. Partikularinteressen der Pharmaindustrie dürfen nicht über der Lebensqualität und der medizinischen Notwendigkeit von Patientinnen und Patienten stehen.

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