Informationen zum Anbau von industriellem Hanf
Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland und Europa noch immer anzeige- und kontrollpflichtig. Für die Verarbeitung muss man beim Bundesministerium für Landwirtschaft (BLE) gemeldet sein. Der Anbau von Nutzhanf ist nur den Unternehmen der Landwirtschaft erlaubt. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel dann vor, wenn der Landwirt bei einer landwirtschaftlichen Alterskasse versichert ist. Darüber hinaus sind nur bestimmte Hanfsorten zugelassen.
Die Listen über diese Nutzhanfsorten werden vom Bundesministerium für Landwirtschaft veröffentlicht. Sie kann hier bezogen werden: Informationen zum Anbau von Nutzhanf entsprechend dem Betäubungsmittelgesetz (Stand Januar 2020).
Linkliste
- Liste der zugelassenen Hanfsorten für die Industrie in Europa und Deutschland 2022
- Liste der zugelassenen Hanfsorten für die Industrie in Europa und Deutschland 2020
- Bundesministerium für Landwirtschaft: Hanf
- Informationen zu einzelnen Sorten (englisch)
- Hemp: industrial production and uses. Bouloc, 2013